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Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Wir beraten Sie gerne und erstellen ein auf Ihre speziellen betrieblichen Voraussetzungen bezogenes unverbindliches Angebot.

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    Um was geht es?

    Der Gesetzgeber verpflichtet jeden Arbeitgeber in Deutschland in seinem Betrieb eine arbeitsmedizinische Betreuung sicherzustellen.

    Die Arbeitsmedizinische Betreuung ist zum Beispiel geregelt nach Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, DGUV Vorschrift 2Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbmedVV.

    Bei der Umsetzung unterstützen wir Sie gerne als Dienstleister.

    Unsere Leistungen

    • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
    • Unterstützung bei der Grund- und Regelbetreuung für Arbeitsmedizin
    • Unterstützung bei der betriebsspezifischen Betreuung für Arbeitsmedizin
    • Schulungen & Unterweisungen

    Rufen Sie uns an.

    Wir beraten Sie gerne und erstellen ein auf Ihre speziellen betrieblichen Voraussetzungen bezogenes unverbindliches Angebot.

    Vorsorgeuntersuchungen nach DGUV

    Wir bieten Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und Beratung nach folgenden DGUV-Grundsätzen (G) und anderen Vorschriften:

    • G 1 – Staubbelastungen (mineralischer Staub und Faserstaub)
    • G 2 – Blei oder seine Verbindungen
    • G 3 – Bleialkyle
    • G 4 – Gefahrstoffe Hautveränderungen / Hautkrebs
    • G 8 – Benzol
    • G 9 – Quecksilber oder seine Verbindungen
    • G 10 – Methanol
    • G 11 – Schwefelwasserstoff
    • G 12 – Phosphor
    • G 13 – Chloroplatinate
    • G 14 – Trichlorethen
    • G 16 – Arsen
    • G 17 – Künstliche optische Strahlung
    • G 19 – Dimethylformamid
    • G 20 – Lärm
    • G 22 – Säureschäden der Zähne
    • G 23 – Obstruktive Atemwegserkrankungen
    • G 24 – Haut
    • G 25 – Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
    • G 26 – Atemschutzgeräte (Gruppe 1)
    • G 27 – Isocyanate
    • G 29 – Toluol und Xylol
    • G 32 – Cadmium
    • G 33 – Aromatische Nitro- oder Aminoverbindungen
    • G 34 – Fluor o. seine anorganischen Verbindungen
    • G 35 – Untersuchung bei Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen & gesundheitlichen Belastungen
    • G 36 – Vinylchlorid
    • G 37 – Bildschirmarbeitsplätze
    • G 38 – Nickel o. seine Verbindungen
    • G 39 – Schweißrauche
    • G 40 – Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe
    • G 41 – Arbeiten mit Absturzgefahr (bis 40. Lebensjahr)
    • G 42 – Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung
    • G 44 – Hartholzstäube
    • G 46 – Belastungen des Muskel- und Skelettsystems inkl. Vibrationen
    • H-Untersuchungen Landwirtschaft, Forst und Gartenbau
    • Arbeitsmedizinische Untersuchung nach Infektionsschutzgesetz (IfSG)
    • Arbeitsmedizinische Untersuchung bei Nacht- und Schichtarbeit
    • Untersuchung nach Fahrerlaubnisverordnung (FEV), z.B. LKW, Personenbeförderung
    • Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen
    • Beratung und Untersuchung nach Mutterschutzgesetz
    • Beratung beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) nach SGB IX § 167

    Kooperationen

    Praxisklinik am Rosengarten
    Praxisklinik am Rosengarten
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